Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Fotografen Robert Schlegel und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Erbringung von Fotografie-Dienstleistungen.

2. Leistungen

Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen professionell und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die genaue Art der Dienstleistungen wird in einem gesonderten Vertrag oder Angebot festgehalten.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Fotografie-Dienstleistungen wird in einem gesonderten Vertrag oder Angebot festgelegt.

4. Terminvereinbarungen

Termine für Fotoshootings werden im Voraus vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Verspätungen des Kunden können zu einer Reduzierung der zur Verfügung stehenden Zeit für das Fotoshooting führen.

5. Bildrechte und Nutzungsrechte

Der Fotograf behält sich das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Bildern vor. Der Kunde erhält eine Lizenz zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung der Bilder, sofern nicht anders vereinbart. Jegliche kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Bild- und Nutzungsrechte, wie in diesem Abschnitt dargelegt, werden erst mit Erhalt des Honorars wirksam.

6. Stornierung und Änderungen

Stornierungen oder Änderungen von vereinbarten Terminen müssen spätestens 3 Tage im Voraus schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Bei verspäteter Stornierung kann eine Ausfallgebühr anfallen.

7. Haftung

Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wetterbedingungen, technische Probleme oder Handlungen Dritter.

8. Datenschutz

Der Fotograf verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt Konz als ausschließlicher Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.